Institutionelle Programme

Konzerthaus und Französischer Dom am Gendarmenmarkt in Berlin.
© DAAD/Ausserhofer/Himsel

Hier finden Sie die Programme für Institutionen:

Dieses Programm fördert die Mobilität von (Nachwuchs-)Wissenschaftler/innen im Rahmen von binationalen Forschungsprojekten. Zur Bewerbung müssen zwei Anträge gestellt werden. Argentinische Interessent/innen reichen die Bewerbung beim CONICET ein, deutsche bei der DAAD-Zentrale in Bonn.

Die Dauer der Förderung beträgt maximal 2 Jahre. Das Programm wird alle 2 Jahre ausgeschrieben.

Stipendienleistungen:

  • Reisekostenpauschale
  • Pauschale zur Bezuschussung der Lebenshaltungskosten

Argentinien

Deutschland

Programm zum Aufbau einer dauerhaften Kooperation zwischen deutschen und argentinischen Hochschulen durch beidseitigen Studierenden- und Dozentenaustausch.

Die Dauer der Förderung beträgt bei Erstantrag 2 Hochschuljahre.

Stipendienleistungen:

  • Monatliche Bezuschussung für Studierende
  • Zuschüsse für Gastdozenturen
  • Zuschüsse für Sprachkurse in Deutschland

Weitere Informationen zu diesem Stipendium finden Sie hier

Förderung von Hochschulkooperationen zur Curricula- oder Modulentwicklung, Einrichtung internationaler Studiengänge sowie gegenseitiger Anerkennung von Hochschulabschlüssen. Die Fördermittel dienen in erster Linie dem partnerschaftsbezogenen Austausch von Hochschullehrern, Angehörigen des Mittelbaus, Graduierten (z.B. Doktorand/-innen) und Studierenden aus Deutschland und den Partnerländern.
Der Antrag muss von der deutschen Hochschule gestellt werden.

Die Dauer der Förderung beträgt maximal 4 Jahre.

Stipendienleistungen:

  • Die Finanzierung entspricht einer Summe von max. 50.000 Euro über einen Zeitraum von max. 4 Jahren.
  • Bei multilateralen Kooperationen (eine deutsche Universität mit mehreren argentinischen) werden bis 20.000 Euro zusätzlich finanziert.

Weitere Informationen zu diesem Stipendium finden Sie hier

Ziel des Programms Fact Finding Missions ist die Vorbereitung einer längerfristig angelegten und vertraglich gebundenen Kooperation zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen in Entwicklungsländern auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene, die auf eine Strukturverbesserung an den Partnerhochschulen ausgerichtet ist.

Die Dauer der Förderung beträgt ca. 6 Monate.

Stipendienleistungen:

Gefördert werden Anbahnungsreisen von Fachdelegationen von Mitarbeiter/innen deutscher Hochschulen zur Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern (gemäß DAC-Liste).

Weitere Informationen zu diesem Stipendium finden Sie hier

Das GIP-Programm zielt darauf ab, die örtliche Germanistik in Lehre und Forschung zu unterstützen und zu fördern, beispielweise durch die gemeinschaftliche Erarbeitung von Lehrinhalten an Lehrstühlen für Germanistik im Ausland. Antragsberechtigt sind Germanistische Institute deutscher Hochschulen.

Stipendienleistungen:

  • Studien-, Lehr- und Forschungsaufenthalte in Germanistik und DaF
  • Workshops und Vernetzungsaktivitäten der beteiligten Hochschulen

Weitere Informationen zu diesem Stipendium finden Sie hier

Programm zur Entwicklung eines integrierten internationalen Doppelabschlussstudiengangs. Der Antrag muss von der deutschen Hochschuleinrichtung gestellt werden.

Die Dauer der Förderung beträgt 2 Jahre (Anschlussförderung möglich).

Stipendienleistungen:

  • Reise-, Sach- und Personalmittel zur Abstimmung des Studienprogramms
  • Zuschüsse für kurzzeitige Gastdozenturen an der deutschen Hochschule
  • Monatliche Stipendien und Bezuschussungen für Studierende

Weitere Informationen zu diesem Stipendium finden Sie hier

Aufbau strategischer Partnerschaften und thematischer Netzwerke mit einer oder mehreren ausgewählten ausländischen Hochschulen.
Das Programm hat zwei Aktionslinien und fördert Partnerschaften mit unterschiedlicher Ausrichtung:

  1. Strategische Partnerschaften: Gefördert werden Partnerschaften, die sich über einen oder mehrere Fachbereiche erstrecken und/oder verschiedene Ebenen und Aktionsfelder der Kooperation umfassen. Gefördert wird der Austausch von Lehrenden, gemeinsame Studiengänge oder Promotionsprogramme werden angeboten und Forschungsvorhaben durchgeführt. Die Förderung soll dazu genutzt werden, weitere strukturierte Programme mit der (den) jeweiligen Partnerhochschule(n) zu initiieren und aufzubauen.
  2. Thematische Netzwerke: Diese Linie zielt auf eine Vernetzung auf fachlicher bzw. thematischer Ebene mit ausgewählten ausländischen Hochschulen. Gefördert werden hier forschungsbezogene multilaterale und internationale Netzwerke mit einer überschaubaren Zahl renommierter ausländischer Partner. Das Programm ermöglicht Mobilität von deutschen bzw. ausländischen Graduierten, Doktorand/innen, Postdoktorand/innen und Hochschullehrer/innen von Deutschland zu den jeweiligen Partnern bzw. von den Partnerhochschulen nach Deutschland.

Die Dauer der Förderung beträgt 4 Jahre bei Erstantrag (Anschlussförderung möglich).

Stipendienleistungen:

  • Förderung der Mobilität von Studierenden, Wissenschaftler/innen und Lehrenden sowie zum Aufbau und der Koordination des Programms

Weitere Informationen zu diesem Stipendium finden Sie hier

Gefördert wird die Kooperation zwischen Hochschulen in Deutschland und in Schwellen- und Entwicklungsländern im Bereich Hochschulmanagement. Ziel dabei ist die Verbesserung des Managements universitärer Strukturen und Ressourcen sowie die Stärkung der Internationalisierung und der Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Die Dauer der Förderung beträgt maximal 4 Jahre.

Stipendienleistungen:

  • Max. 50.000 Euro/Jahr zur Projektdurchführung

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Gefördert werden Studienreisen von Gruppen mit maximal 15 Studierenden in Begleitung eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin. Die Gruppen besuchen mindestens 2 deutsche Hochschulen und nehmen dort an akademischen Programmen teil. In den Abendstunden und an den Wochenenden finden kulturelle Programme statt.

Die Dauer der Förderung beträgt 7-12 Tage. Das Stipendium wird dreimal pro Jahr ausgeschrieben.

Stipendienleistungen:

  • Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten
  • Mobilitätszuschuss innerhalb Deutschlands
  • Pauschale für Verpflegungskosten.

Die Flugkosten werden nicht erstattet.

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